AGB

Stand: 17.11.2021

Vertragsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Plattform zwischen
Hundeschutzgitter nach Maß GmbH, Campina Straße 3, 31675 Bückeburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter HRB 200956, vertreten durch Lauritz Witte, Thomas Witte, USt-Identifikationsnummer: DE290838796

-im Folgenden Anbieter-

und

den in § 2 des Vertrages bezeichneten Kunden
-im Folgenden Kunden-
geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Sprache
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten aus-schließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeit-punkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingun-gen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Gel-tung ausdrücklich zu.
(2) Das Produktangebot des Anbieters richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge-rechnet werden kann (§ 13 BGB). Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlos-sen.
§ 2 Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
(1) Die Angebote des Anbieters sind unverbindlich.(2) Der Kunde ist an eine von ihm abgegebene Bestellung 14 Kalendertage nach Absen-dung des Angebotes gebunden. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot innerhalb die-ser Frist anzunehmen.
(3) Für Muster, Skizzen und Entwürfe, die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Vertrag später nicht zustande kommt. Das Eigentum geht erst nach Bezahlung des Entgelts auf den Kunden über, oder, sofern vom Anbieter gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB auf ein
Entgelt verzichtet wurde, mit Überlassung der Unterlagen an den Kunden.
(4) An allen den Kunden überlassenen Unterlagen behält sich der Anbieter seine eigen-tums- und urheberrechtlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Anbieter Drit-ten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen unverzüglich auf Kosten des Kunden zurückzugeben.
(5) Der Anbieter behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschrei-bungen und Angaben auf der Internetseite und schriftlichen Unterlagen wie Katalogen und Prospekten sowie Konstruktions-, Modell- und Materialveränderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation vor. Aus Ände-rungen oder Abweichungen kann der Kunde keine Rechte gegen den Anbieter herlei-ten.
§ 3 Preise und Zahlungen
(1) Es gelten die bei Abgabe des verbindlichen Angebots durch den Kunden gültigen Preise. Diese sind der Preisliste zu entnehmen, die der Anbieter dem Kunden auf sei-ner Internetseite zum Download zur Verfügung stellt oder auf Wunsch per Post zusen-det. Der Anbieter behält sich vor, diese Preisliste zu ändern. Die dort genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Montage am Geschäftssitz des Anbieters, in Hannover oder Köln. Eventuell anfallende Kosten für den Versand sowie eine vom Kunden gewünschte Transportversicherung werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn nicht anders vereinbart.
(2) Sofern die Montage durch den Anbieter vereinbart ist, ist eine Woche vor Fertigung, was drei Wochen vor Montagetermin entspricht, von dem Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des gesamten Rechnungsbetrages auf das Geschäftskonto des An-bieters zu überweisen. Der Restbetrag ist entweder eine Woche vor Montage auf das Geschäftskonto zu überwiesen oder vor Ort vor der Montage in bar zu leisten. Ansons-ten ist der Anbieter berechtigt, die Montage zu verweigern. Dadurch entstehende Mehr-kosten fallen dem Kunden zur Last. Wird der Montagetermin aus Gründen, die allein im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, verschoben und ist das Gitter schon gefertigt, ist der Restbetrag zum ursprünglich vereinbarten Montagetermin auf das Ge-schäftskonto des Anbieters zu überweisen. Wenn der Restbetrag trotz Mahnung nicht auf dem Geschäftskonto des Anbieters eingeht, ist der Anbieter berechtigt, anderweitig darüber zu verfügen.
(3) Wenn der Versand der Gitter vereinbart ist sowie bei speziell für den Kunden angefer-tigten Gittern und Einbauten mit Zwischengitter ist der gesamte Rechnungsbetrag bis eine Woche vor Fertigung auf das Geschäftskonto des Anbieters zu überweisen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, mit der Fertigung erst dann zu beginnen, wenn die gesamte Anzahlung auf dem Geschäftskonto eingegangen ist. Daraus kann der Kunde keine Rechte gegen den Anbieter herleiten.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, soweit diese gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB geltend gemacht werden. Im Übrigen beträgt der Verzugszins gem. § 288 Abs. 1 BGB fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Ver-zugsschaden nachzuweisen, kann auch dieser gefordert werden.
(6) Gegen eine Forderung des Anbieters kann der Kunde nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten, rechtskräftig oder zumindest entscheidungsreif fest-gestellt sind oder es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Anbieter kann der Kunde in die-sem Vertragsverhältnis keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
(7) Sofern die Gitter speziell für den Kunden gefertigt werden und vereinbarungsgemäß an den Kunden versandt werden, gelten die Gitter als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich gegenüber dem Anbieter die Abnahme verweigert.
§ 4 Montage und Erfüllungsort
(1) Ist zwischen dem Anbieter und dem Kunden eine Montage der Gitter vereinbart, so findet diese am Geschäftssitz des Anbieters, in Hannover oder Köln statt.
(2) Für die Montage vereinbaren der Anbieter und der Kunde schriftlich einen verbindli-chen Termin, frühestens jedoch drei Wochen nach Annahme der Bestellung. Wenn der Termin aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht ein-gehalten werden kann und der Kunde den Termin nicht bis 24 Stunden vor Terminbe-ginn absagt, kann der Anbieter dem Kunden eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30,00 € in Rechnung stellen. Nimmt der Kunde den Termin ohne Absage nicht wahr, lagert der Anbieter die Gitter auf Kosten des Kunden ein. Wenn der Kunde nach er-folgter Fristsetzung durch den Anbieter die Gitter nicht montieren lässt oder sie ander-weitig abnimmt, kann der Anbieter anderweitig über die Gitter verfügen. Der Anbieter ist berechtigt, die Zahlung des Kunden ganz oder teilweise einzubehalten, sofern die Gitter nicht oder nicht zu dem vereinbarten Preis an andere Kunden veräußert werden können.

(3) Bei nicht geleisteter Anzahlung, aus unvorhergesehenen Ereignissen oder bei Liefer-rückständen, ist der Anbieter berechtigt, den Liefertermin zu verschieben. Davon setzt der Anbieter den Kunden mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn in Kenntnis. Wenn der Anbieter die Terminverschiebung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht be-rechtigt, aufgrund dessen vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Bei Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderungen und Verzöge-rungen durchgeführt werden können.
(5) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Kunden zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit-, Zeit- und Materialaufwand ge-hen zu Lasten des Kunden.
(6) Mit der Abnahme des Werkes geht die Gefahr auf den Kunden über.
(7) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Nienstädt Erfüllungsort. Bei Versand der Gitter an eine vom Kunden genannte Adresse ist diese der Erfüllungsort, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
§ 5 Versand
(1) Auf Wunsch des Kunden werden die Gitter an eine von dem Kunden genannte Adresse versandt. Die Kosten für die Verpackung und den Versand stellt der Anbieter in Rech-nung.
(2) Der Anbieter schließt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Versicherung der Warensendung gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken ab. Die Kosten dafür stellt der Anbieter dem Kun-den in Rechnung.
(3) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr auf diesen über, sobald der Anbieter die Gitter dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Verzö-gert sich der Versand nach Übergabe an die Versandperson oder wird dieser unmög-lich aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, so geht die Gefahr auf den Kunden mit der Absendung der schriftlichen Versandbestätigung über. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
(4) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr auf ihn über, wenn die Gitter an der von ihm angegebenen Adresse von dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person so in dessen Macht-bereich gelangen, dass er darauf zugreifen kann. Holt der Kunde die Gitter selbst am Geschäftssitz des Anbieters ab, geht die Gefahr auf ihn über, sobald er die Gitter in Empfang nimmt.
(5) Wird die Übergabe an die Transportperson verzögert, lagert der Anbieter die Gitter ein, bis der Versand erfolgen kann.
§ 6 Fristen und Termine
(1) Die genannten Fertigungstermine und Lieferfristen sind für den Anbieter unverbindlich, es sei denn, dass der Anbieter eine schriftliche Zusage gegeben hat; dann gelten sie vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ist der Versand vereinbart, übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung für die rechtzeitige Beförderung.
(2) Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen sind Liefer- und Leistungsver-zögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Fertigung und Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, vom An-bieter nicht zu vertreten. Dazu gehören u.a. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behörd-liche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, selbst wenn sie bei Liefe-ranten oder Unterlieferanten des Anbieters auftreten. Der Anbieter ist dann berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemes-senen Anlauffrist hinauszuschieben. Der Anbieter sowie der Kunde können wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist der jeweils anderen Vertragspartei gegenüber schriftlich zu erklären. Bis dahin überwiesene Beträge sind dem Kunden zurückzuüberweisen, sofern der An-bieter noch keine Kosten für die Vertragsvorbereitung oder Fertigung entstanden sind. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Sachmängelgewährleistung
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschrif-ten, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmen beträgt die Gewährleis-tungsfrist 12 Monate.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestä-tigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausge-nommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Er-füllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den ver-tragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Ver-treter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese gel-tend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffen-heit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschrif-ten des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Abtretung von Rechten
(1) Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit Zustimmung des Anbieters abtreten.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, ihm zustehende Rechte, die aus vertraglich obliegenden Verpflichtungen resultieren, auf Dritte zu übertragen.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Anbieter darf die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten
ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesre-publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzli-chen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingen-der Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentli-chen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichts-stand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.